Typenweine haben eine eindeutige und geschützte Bezeichnung und werden nach festgelegten Bestimmungen hergestellt.
Typenweine im Sinne des Weingesetzes sind Weine mit einer eindeutigen und geschützten Bezeichnung, die nach im Weingesetz und in entsprechenden Verordnungen festgelegten Bestimmungen hergestellt werden.
Riesling Hochgewächs
Bezeichnung in allen Anbaugebieten zulässig, wenn
- der Wein ausschließlich aus Trauben der Rebsorte Riesling hergestellt worden ist,
- das Mostgewicht mindestens um 10° Oechsle höher war als im Anbaugebiet oder dessen Teil für Riesling QbA erforderlich ist, und
- bei der amtlichen Qualitätsprüfung eine Qualitätszahl von mindestens 3,0 erreicht wurde.
Liebfrauenmilch oder Liebfraumilch
- Lieblicher weißer Qualitätswein aus den Anbaugebieten Nahe, Pfalz, Rheingau und Rheinhessen, der mindestens zu 70% von Trauben der Rebsorten Riesling, Silvaner, Müller-Thurgau oder Kerner hergestellt und von der Geschmacksart dieser Rebsorten bestimmt ist.
- Die Angabe der Rebsorte und der Name einer kleineren geografischen Einheit als das Anbaugebiet ist nicht zulässig.
Daneben gibt es eine Reihe überregionaler, regionaler, lokaler, betrieblicher und überbetrieblicher Bestrebungen zur Marktetablierung typisierter Weine. Verlässliches Geschmacksprofil, Vereinfachung der Etikettierung und unverwechselbare Aufmachung sollen zur stärkeren Marktdurchdringung führen.