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Güteklassen

Wir alle kennen diese Begriffe: Kabinett, Spätlese, Auslese. Was steckt nun genau hinter diesen Begriffen?

Für viele ist die Güteklasse eines Weines die wichtigste der gesetzlich vorgeschriebenen Angaben auf einem Weinetikett. In kaum einem anderen Land gibt es so viele verschiedene Qualitätsstufen wie in Deutschland.

Man unterscheidet folgende Güteklassen und Qualitätsstufen :

Deutscher Tafelwein muss ausschließlich aus deutschem Lesegut zugelassener Rebflächen und Rebsorten stammen. In Deutschland werden im Vergleich zu anderen Anbauländern nur kleine Mengen an Tafelwein erzeugt. Meist handelt es sich um Weinberge mit Erträgen, die über dem zugelassenen Hektarhöchstertrag für Qualitätswein liegen. Da nur geringe Qualitätsanforderungen gestellt werden, dürfen Tafelweine in größerer Menge je Hektar als Qualitätsweine produziert werden. Der natürliche Mindestalkoholgehalt (Mostgewicht) eines Tafelweines muss in allen deutschen Anbaugebieten 5 % vol. (44 Grad Oechsle), in Baden (Weinbauzone B) 6 % vol. betragen. Der Gesamtalkoholgehalt des Weines muss mindestens 8,5 % vol. betragen und darf 15 % vol. nicht überschreiten.

Deutscher Landwein ist eine gehobene Stufe des Tafelweins. Beim Landwein muss auch die Landschaft, aus der die Trauben stammen, auf dem Etikett angegeben sein. Landwein ist stets trocken oder halbtrocken. Der natürliche Mindestalkoholgehalt liegt in den einzelnen Landweingebieten um mindestens 0,5-Volumen-Prozent höher als für einfachen Tafelwein.

Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete (Q.b.A) ist die größte Gruppe deutscher Weine. Qualitätsweine müssen zu 100% aus einem der 13 deutschen Anbaugebiete stammen. Für jeden Qualitätswein sind, unterschiedlich nach Rebsorte und Anbaugebiet, untere Grenzwerte beim natürlichen Alkoholgehalt festgelegt. Das Mindestmostgewicht liegt je nach Gebiet zwischen 50 und 72 Grad Oechsle. Qualitätsweine dürfen ebenso wie Tafelweine angereichert (chaptalisiert) werden. Der Zusatz von Zucker vor der Gärung ist gesetzlich begrenzt. 20 bis 28 Gramm zusätzlicher Alkohol dürfen durch die Chaptalisation entstehen.

Für Qualitätsweine mit Prädikat gelten die höchsten Anforderungen hinsichtlich Sortenart, Reife, Harmonie und Eleganz. Bei diesen Weinen darf kein Zucker zugesetzt werden. Es gibt sechs verschiedene Prädikate, wiederum mit unterschiedlichen Mindestmostgewichten je nach Rebsorte und Anbaugebiet. Dabei gelten in südlicheren Anbaugebieten meist höhere Anforderungen.

Die Prädikate in aufsteigender Reihenfolge:

Kabinett: feine, leichte Weine aus reifen Trauben mit geringem Alkoholgehalt
Spätlese: reife, elegante Weine mit feiner Frucht, die etwas später geerntet werden 
Auslese: edle Weine aus vollreifen Trauben, unreife Beeren werden ausgesondert.
Beerenauslese: volle fruchtige Weine aus überreifen, edelfaulen Beeren; der Botrytispilz (Edelfäule) trägt mit zur Qualität bei; solche Weine können nicht in jedem Weinjahrgang geerntet werden und sind über Jahrzehnte lagerfähig.
Trockenbeerenauslese: aus rosinenartig eingeschrumpften, edelfaulen Beeren ist die Trockenbeerenauslese die Spitze der Qualitätspyramide, süß und honigartig ist sie von extremer Alterungsfähigkeit über viele Jahrzehnte.
Eiswein: aus Trauben, bei denen das gleiche Mindestmostgewicht wie bei einer Beerenauslese erreicht wurde und die Trauben in gefrorenem Zustand unter minus 7 Grad Celsius gelesen und gefroren gekeltert werden, so dass nur das Frucht-Konzentrat ausgepresst wird.

Jeder deutsche Wein muss mit einer dieser Qualitätsbezeichnungen deklariert werden.

Seit dem Jahrgang 2000 dürfen Weine auch mit den Begriffen "Classic" und "Selection" bezeichnet werden.

Der Begriff "Classic" signalisiert, dass es sich um einen Wein aus einer klassischen, gebietstypischen Rebsorte handelt, der einem gehobenen Qualitätsanspruch genügt, gehaltvoll, kräftig, aromatisch und trocken schmeckt. Das Mindestmostgewicht liegt 1 % vol. über dem Mindestmostgewicht der jeweiligen Rebsorte, der Gesamtalkoholgehalt bei mind. 12,0 % vol. (Ausnahme: Mosel-Saar-Ruwer mind. 11,5 % vol.). Der Restzucker beträgt max. 15 g/l.

Die neue trockene Spitzenklasse der deutschen Weine wird durch den Begriff "Selection" gekennzeichnet. Ausgewählte Standorte, geringer Ertrag und Handlese sind Garanten der überragenden Qualität dieser Weine. Selectionsweine dürfen frühestens am 1. September des auf die Ernte folgenden Jahres abgefüllt werden. Sie haben mindestens 12,2 % vol natürlichen Alkoholgehalt bzw. Auslesemostgewicht, der Hektarertrag ist auf 60 hl/ha begrenzt

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